Prüfung von Steigleitern und Steigschutz
(Prüfung durch befähigte Person gem. BetrSichV, TRBS 1203, ASR A1.8 und DGUV 208-032)
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordert, dass eine beauftragte Person Steigleitern wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel vorausgegangener Prüfungen. Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.
Die Prüfung beinhaltet eine Untersuchung:
- auf sichtbare Beschädigung wie Abnutzung, Korrosion, Deformierung, Risse, Materialfehler
- mit deren Befestigung (Rückenschutz, der Holme und Sprossen, der Plattformen usw.)
- auf sichtbare Befestigung am Baukörper soweit dies erkennbar bzw. zugänglich ist
- der Schraubenbefestigungen versch. Systemteile
- der korrekten Montage
- Gesamtbewertung der technischen Einrichtungen mit empfehlenswerten Hinweisen
- Begutachtung der Einbausituation und Positionierung