Prüfung von Leitern und Tritte

(Prüfung durch „Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste“ gem. 208-016 und 201-011).

Die Prüfung beinhaltet eine Untersuchung:

  • von Kennzeichnungen (Piktogramm) und Benutzungshinweise
  • auf Funktion, Abnutzung, Deformierung, Korrosion, Risse
  • Rückenschutz
  • der Holme und Sprossen
  • der Plattformen
  • der Beschlagteile
  • der Leiterfüße und Rollender Bolzen, Splinte, Schrauben, Muttern u.a.