Prüfung von Leitern und Tritte
(Prüfung durch „Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste“ gem. 208-016 und 201-011).
Die Prüfung beinhaltet eine Untersuchung:
- von Kennzeichnungen (Piktogramm) und Benutzungshinweise
- auf Funktion, Abnutzung, Deformierung, Korrosion, Risse
- Rückenschutz
- der Holme und Sprossen
- der Plattformen
- der Beschlagteile
- der Leiterfüße und Rollender Bolzen, Splinte, Schrauben, Muttern u.a.