Absturzsicherung – Schulung & Training

Berufsgenossenschaftliche Vorgaben verlangen die Schulung von Anwendern Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) in absturzgefährdeten Bereichen. Nach DGUV 112-198 Abs. 9.2 müssen diese einer regelmäßigen Unterweisung, die dokumentiert werden muss, unterzogen werden.

Bei unseren Inhouse-Schulungen führen wir die Unterweisungen direkt beim Kunden durch. Ziel der Schulung ist es durch Theorie und praktische Übungen die Teilnehmer in die vorhandenen betrieblichen Einrichtungen zu unterweisen.

Die Unterweisung wird dokumentiert, den Unterweisungsnachweis erhält der Auftraggeber.