Geländer/Kollektivschutz

Im Bereich der Absturzsicherung ist der Kollektivschutz eine der wichtigsten Maßnahmen, um Arbeitsplätze sicher zu gestalten und Unfälle zu verhindern. Geländer und Kollektivschutzsysteme bieten eine zuverlässige Möglichkeit, um Arbeitnehmer und andere Personen in Gefahrenbereichen vor Abstürzen zu schützen.

Gesetzliche Verpflichtung zur Gefahrenvermeidung

  • Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 4 ArbSchG) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121) sowie der ASR A2.1 ist der Kollektivschutz (z. B. Geländer) gesetzlich vorgeschrieben, sobald er technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
  • Der Kollektivschutz hat Vorrang vor PSA, da er die Gefahr direkt und dauerhaft beseitigt.

Minimierung von Haftungsrisiken

  • Mit Geländern/Kollektivschutz werden Arbeitsunfälle durch Absturz zuverlässig verhindert.
  • Das reduziert das unternehmerische Haftungsrisiko bei Arbeitsunfällen und zeigt proaktives Verhalten im Arbeitsschutz, auch gegenüber Berufsgenossenschaften.

Effizienteres Arbeiten

  • Anlegen oder Prüfen von PSA wird nich benötigt.
  • Bewegungsfreiheit und geringere Rüstzeiten auf Baustellen oder bei Wartungsarbeiten.