Prüfungen – Seilanlagen/-systeme

Nach den Vorgaben der Herstellerfirmen und gesetzlicher Vorschriften müssen Anschlageinrichtungen gegen Absturz mind. alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden. Die Sachkundeprüfung der Absturzeinrichtungen erfolgt als Sichtprüfung nach der aktuellen „Vorgehensweise zur Prüfung von Anschlageinrichtungen (AE) durch einen Sachkundigen“ DGUV 201-056, aktualisierte Fassung August 2015 sowie der Herstellervorgaben.

Bei Bedenken gegen die Befestigung im Untergrund, fehlender Einbaudokumentation oder unbekannter Montagefirma muss ggf. das Dach zur Einsicht geöffnet.

Die Prüfung umfasst u.a.:

  • Untersuchung auf sichtbare Beschädigungen wie Deformierung, Risse, Materialfehler, Korrosion, Abnutzung

  • Überprüfung der Montagedokumente

  • Überprüfung auf richtigen Einbau gem. Herstellerangaben und Zulassungen

  • der sichtbaren Befestigung am Baukörper soweit dies erkennbar ist

  • des Edelstahlseiles auf Knicke, Litzenbruch und Verpressung

  • der korrekten Seil-/Systemvorspannung

  • auf vorhandene Kennzeichnungen und Benutzungshinweise

Sollten Mängel an der Seil-/Systemvorspannung vorhanden sein, wird die Seilanlage im Zuge der Prüfung nachgespannt.