Nach den Vorgaben der Herstellerfirmen und gesetzlicher Vorschriften müssen Anschlageinrichtungen gegen Absturz mind. alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft werden. Die Sachkundeprüfung der Absturzeinrichtungen erfolgt als Sichtprüfung nach der aktuellen „Vorgehensweise zur Prüfung von Anschlageinrichtungen (AE) durch einen Sachkundigen“ DGUV 201-056, aktualisierte Fassung August 2015 sowie der Herstellervorgaben.
Bei Bedenken gegen die Befestigung im Untergrund, fehlender Einbaudokumentation oder unbekannter Montagefirma muss ggf. das Dach zur Einsicht geöffnet werden.