Blitzschutzprüfungen

(Prüfung durch anerkannte Blitzschutz-Fachkraft gem. DIN EN 62305-3/VDE 0185-305-3)

Nach Artikel 44 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind bauliche Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen.

Zur Sicherstellung eines dauerhaften Schutzes der baulichen Anlage, der darin befindlichen Personen sowie der elektrischen und elektronischen Systeme müssen die mechanischen und elektrischen Kennwerte eines Blitzschutzsystems über dessen Lebensdauer vollständig erhalten bleiben. Dazu dient ein abgestimmtes Programm von Prüfung und Wartung des Blitzschutzsystems.

Die regelmäßige Wiederholungsprüfung gem. VDE und BayBO liegt bei 1-3 Jahren, je nach Blitzschutzklasse.

Zwischen den Wiederholungsprüfungen wird eine jährliche Sichtprüfung im Zuge der Dachwartung durchgeführt.

Zusätzlich zu den Wiederholungsprüfungen ist ein Blitzschutzsystem zu prüfen, wenn wesentliche Nutzungsänderungen, Änderungen der baulichen Anlage, Ergänzungen, Erweiterungen oder Reparaturen an einer geschützten baulichen Anlage

durchgeführt wurden. Diese Prüfungen sind auch durchzuführen, wenn ein Blitzeinschlag in das Blitzschutzsystem erfolgt.

Die Prüfung beinhaltet folgende Punkte:

  • Besichtigung der äußeren Blitzschutzanlage.
  • Prüfen aller Leiter und Bauteile der Blitzschutzsysteme
  • Messen der niederohmigen Verbindungen zwischen
  • Fangeinrichtung und der Erdungsanlage.
  • Messen der Erdungswiderstände der Erdungsanlage bei geöffneten Trennstellen.
  • Prüfung des Gesamterdungswiderstandes.
  • Prüfung der Korrosionsschutzmaßnahmen.
  • Messprotokoll mit Eintragung der gemessenen
  • Ohmwerte für jedes Gebäude/Halle
  • Prüfbericht mit Mängelfeststellung für jedes Gebäude/Halle
  • Erstellen eines Messplans
  • Angebot zur Mängelbeseitigung (Sofern keine Sofortreparaturen durchgeführt wurden)