Prüfung von Leitern und Tritte
(Prüfung durch „Befähigte Person für Leitern, Tritte und Fahrgerüste“ gem. 208-016 und 201-011).
Die Prüfung beinhaltet eine Untersuchung:
- von Kennzeichnungen (Piktogramm) und Benutzungshinweise
 - auf Funktion, Abnutzung, Deformierung, Korrosion, Risse
 - Rückenschutz
 - der Holme und Sprossen
 - der Plattformen
 - der Beschlagteile
 - der Leiterfüße und Rollender Bolzen, Splinte, Schrauben, Muttern u.a.