Prüfungen – Anschlagpunkten & Sekuranten ®

* Der „Sekurant ®“ ist ein geschützter Begriff und ist ausschließlich ein Produkt der Firma Skylotec.

Damit alle Absturzsicherungssysteme den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, hat der Verantwortliche dafür zu sorgen, dass die Anschlagpunkte/Sekuranten ® mindestens einmal jährlich und im Absturzfall durch einen Sachkundigen geprüft werden (Normen DIN EN 795, DIN EN 365, DIN EN 13374, DGUV 112-198 Absatz 8.2).

Aufgrund unserer fachlichen Qualifikation, unserer Erfahrung, sowie durch Schulungen bei den Marktführern von Absturzsicherungen sind wir Sachkundige für alle Sicherheitseinrichtungen.

Übergeordnet der Vorschriften verweisen die meisten Hersteller von Absturzeinrichtungen in Ihren einschlägigen Unterlagen auf die regelmäßige Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen durch eine sachkundige Person.

Die wiederkehrende Prüfung von Sekuranten ® umfasst z. B. eine Untersuchung:

  • auf vorhandene Kennzeichnungen und Benutzungshinweise

  • auf sichtbare Beschädigungen wie Deformierung, Risse, Materialfehler, Korrosion, Abnutzung

  • der sichtbaren Befestigung am Baukörper soweit dies erkennbar ist

  • ordnungsgemäßer Montagedokumentation

Bei der Sekuranten ® Prüfung werden dem Prüfer alle vorhandenen Unterlagen und Informationen hinsichtlich der verwendeten Absturzeinrichtung zur Verfügung gestellt. Diese sind insbesondere:

  • Prüfprotokolle und Kontrollkarten aus der Vergangenheit
  • Hersteller Gebrauchs- und Montageanleitungen, Zulassungsbescheinigungen

Fehlen zur Prüfung notwendige Unterlagen können diese, falls möglich, bei einer Ersteinrichtung nachgefordert bzw. erstellt werden.

Revision

Um Anschlagpunkte/Sekuranten ® zu prüfen werden die Anschlagpunkte entsprechend einer Checkliste in Augenschein genommen, dabei wird u.a. nach eventuellen Beschädigungen gesucht. Eine Revidierung der Stützen auf Beschädigung erfolgt, da diese in das Dachschichtenpaket eingebunden sind, als Sichtkontrolle.

Bei Bedenken gegen die Befestigung im Untergrund, fehlender Einbaudokumentation oder unbekannter Montagefirma muss ggf. das Dach zur Einsicht geöffnet.

Verwendungsmöglichkeiten von Anschlagpunkten/Sekuranten ®

Anschlagpunkte sowie Sekuranten ® werden bei Absturzgefahr eingesetzt. Die Anschlagpunkte dürfen ausschließlich zur Sicherung von Personen verwendet werden.

Als Absturzgefahren werden:

  • der Sturz vom Dachrand
  • das Durchbrechen durch Dachflächen und
  • der Sturz durch eine Dachöffnung (auch Lichtkuppeln) bezeichnet

In der Regel wird von einer besonderen Absturzgefahr ausgegangen, wenn sich die Person in einem Bereich von bis zu 2 m Abstand zur Absturzkante aufhält. Vorzugsweise werden Anschlagpunkte sowie Sekuranten ® auf dem Flachdach eingesetzt. Sie können aber auch auf dem Steildach-, Fassaden- und Fensterabsicherungen zur Absturzsicherung verwendet werden. Das richtige Produkt zusammen mit der richtigen Verwendung ist ausschlaggebend. In der Regel müssen Anschlagpunkte sowie Sekuranten ® seit 2015 eine bauaufsichtliche Zulassung haben.

Anschlagpunkte sowie Sekuranten ® sind laut DiBt grundsätzlich Bauprodukte. Diese erhalten eine allgemeine bauamtliche Zulassung durch das DiBt. Das Ü-Zeichen signalisiert der Verwendbarkeitsnachweis.